Sensibilität für Erlaubtes und Verbotenes (Halal und Haram)
Verehrte Gläubige! In dem am Anfang meiner Predigt rezitierten Vers sagt Allah, der Erhabene: “O die ihr glaubt, esst von den guten Dingen, mit denen Wir euch versorgt haben, und seid Allah dankbar, wenn ihr Ihm (allein) dient!1
Meine geehrten Geschwister! Unser erhabener Allah hat uns das Universum mit unzähligen Gaben zur Verfügung gestellt. Die meisten dieser Gaben sind Güter deren Gebrauch von Allah erlaubt worden sind. Jedoch hat Er uns Begrenzungen für einen Teil dieser Gaben aufgezeigt. Diese Begrenzungen wiederum haben einen Nutzen für die Menschen. Allah erklärte durch die offenbarten Bücher und die gesandten Botschafter was verboten (haram) und was erlaubt (helal) ist. Allah forderte von seinen Gläubigen, sich an diese Verbote zu halten. Alle Dinge, wozu es kein verbietendes Urteil gibt, sind hingegen für den Menschen erlaubt.
Geschwister! Erlaubt (halal) ist, was nicht gegen die Regeln der Religion verstößt. Ebenso sind die Menschen zur Ausführung von Handlungen oder zum Genuß von Essen oder Getränken freigestellt, die religiös nicht verboten wurden. „Haram“ ist hingegen, was definitiv verboten wurde. Das Festlegen vom Erlaubten und Verbotenen ist nur Allah und durch seine Erlaubnis dem Propheten (s) vorbehalten. Aus dieser Sicht ist es strikt verboten, dass Menschen die Grenze des religiös Erlaubten und Verbotenen nach ihrem eigenen Belieben selbst festlegen.
Verehrte Gläubige! Unsere Religion gebietet uns, dass wir sensibel gegenüber Erlaubten und Verbotenen sind und uns dementsprechend verhalten. Unser geliebter Prophet ist in jeder Hinsicht das beste Beispiel für uns. Zur Sensibilität für Erlaubtes und Verbotenes sagte er uns folgendes: “Das Erlaubte ist klar; auch das Verbotene ist klar. Zwischen beiden gibt es bestimmte zweifelerregende Dinge, das die meisten Menschen nicht kennen. Wer sich von zweifelhaften Dingen fernhält, bewahrt auch damit seine Religion und Geschlechtsehre (Keuschheit und Würde). Wer sich zweifelhaften Dingen zuwendet, verfällt dem Unerlaubten…”2 Mit dieser Aussagt riet er, uns nicht nur vom Unerlaubten und von den Wegen zum Unerlaubten fernzuhalten, sondern er riet uns vielmehr, uns auch von zweifelhaften Dingen fernzuhalten, die auch unerlaubt sein könnten.
Geehrte Gläubige! Zweifellos führt die Sensibilität für Erlaubtes und Verbotenes dazu, dass die gegenseitigen Rechte in der Beziehung zwischen den Menschen beachtet werden. Diese Sensibilität lenkt die Menschen zum Guten, Rechten und zum erlaubten Verdienst. Daneben führt dieses Verständnis die Menschen dazu, dass sie jeglichen nicht erlaubten Verdienst und alles Illegale, wie Diebstahl, Raub und das Antasten des Besitzes von Waisen meiden. Wir sollten ein hohes Bewusstsein für Erlaubtes und Verbotenes entwickeln, damit wir unsere Familie über erlaubte Wege mit ehrlich verdientem Unterhalt versorgen und von Handlungen fern bleiben, durch die die Grundrechte und die fundamentalen Freiheiten von Menschen verletzt werden. Gesegnet sind diejenigen, die ein Leben führen indem sie Erlaubtes und Verbotenes beachten und mit dem Glauben sowie der Frömmigkeit vor Allah treten können.
Muhammed Güllüce Religionsbeauftragter DITIB Ronnenberg Moschee
1 Koran, al-Baqara, 2/172
2 M4094 al-Muslim, Musaqat, 107